1. Das Naturfreundehaus ist Eigentum der NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Bayreuth e.V. Der Hausreferent und der Hausdienst sind ehrenamtlich tätig.
2. Das Naturfreundehaus steht allen Mitgliedern der internationalen Naturfreundebewegung zur Benützung offen. Nichtmitglieder werden aufgenommen, soweit Platz für sie vorhanden ist. Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz haben Kranke und Verletzte, deren Abtransport nicht sofort möglich ist und Rettungsmannschaften.
3. Von jedem Besucher des Hauses wird erwartet, daß er dem Charakter und den Bestrebungen unserer Organisation Rechnung trägt. Sitten und Gebräuche der umliegenden Ortschaften dieses Hauses sind zu achten. Ruhestörendes Lärmen im Haus und in dessen Umgebung ist zu unterlassen. Das gesamte Haus ist raucherfreie Zone.
4. Schlafgelegenheiten in Betten wird nur nach vorheriger Anmeldung beim Hausreferenten oder dessen Beauftragten gewährt. Verbindlich bestätigte Vorausbestellungen haben Vorrang.
5. Die Nachtruhe beginnt um 23.00 Uhr. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Hausreferenten oder des Hausdienstes und Absprache mit den anderen Gästen möglich.
6. Jeder Schlafgast muß sich bei seiner Ankunft in das Fremdenbuch eintragen, um der gesetzlichen Meldepflicht zu genügen.
7. Tiere dürfen in Küchen, Schlaf- und Sanitärräumen nicht mitgenommen werden.
8. Die Verwendung von Gaskochern, elektrischen Koch- und Heizgeräten sind nicht gestattet. Sonstige elektrische Geräte nur mit Zustimmung des Hausdienstes.
9. Selbstversorgern steht die Selbstversorgerküche kostenlos zur Verfügung. Die Benützungsbestimmungen enthält ein besonderer Aushang.
10. Getränke, die am Haus erhältlich sind, dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Bei Verstoß kann vom zuständigen Hausdienst ein Gebühr erhoben werden.
11. Die am Haus ausgehängten Anordnungen zur Mülltrennung sind strikt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann eine Mülltrenn- und Beseitigungsgebühr erhoben werden.
12. Die Schlafplätze werden vom Hausreferenten oder vom Hausdienst zugewiesen.
13. Die Schlafräume müssen am Tag der Abreise spätestens um 10.00 Uhr früh geräumt sein.
14. Vor der Abreise hat der Gast alle von ihm benutzten Räume ordnungsgemäß gekehrt und gewischt zu übergeben.
15. Die Schlafräume sind keine Aufenthaltsräume und dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
16. Essen, Trinken, Rauchen und offenes Licht in den Schlafräumen ist verboten.
17. Die ausgehändigten Haus- und Zimmerschlüssel sind vor der Abreise dem Hausreferenten zu übergeben. Die Schlösser der Türen sind mit einer Generalschließanlage versehen. Bei Verlust des Schlüssels ist voller Ersatz für das Auswechseln der betreffenden Schlösser zu leisten.
18. Jedes Mitglied der NaturFreunde muss sich mit einem gültigen Mitgliedsausweis ausweisen.
19. Offene Feuerstellen sind wegen der Lage am Waldrand nicht gestattet.
20. Für die Einhaltung und Durchführung der Hausordnung und sonstiger Bestimmungen ist der Hausreferent oder der Hausdienst verantwortlich. Seinen Anweisungen ist folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann der Hausreferent oder der Hausdienst von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
21. Wird das bestellte Zimmer nicht benützt oder reist der Gast vorzeitig ab, so haftet er für den Schaden, den der Verein dadurch erleidet. Die Anzahlung kann dazu einbehalten werden.
22. Der Benutzer des Hauses hat allen Schaden zu ersetzen, der durch sein Verhalten dem Hauseigentümer oder Dritten bei der Benutzung des Hauses und des Grundstückes entsteht. Für das Eigentum des Besuchers wird vom Hauseigentümer keine Haftung übernommen.
23. Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für Unfälle jeglicher Art, die von ihm veranlasst, im Haus und auf dem Grundstück entstehen, in voller Höhe.
24. Der Benutzer des Hauses hat, soweit kein grob fahrlässiges Verhalten des Hauseigentümers vorliegt, den Hauseigentümer von allen Ansprüchen freizustellen.
25. Der Benutzer des Hauses erkennt die in der Hausordnung aufgeführten Bedingungen voll an.
26. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bayreuth.